Die Fahrtkosten zur Arbeit können von der Steuer abgezogen werden. Hierbei können die Kosten mit dem Velo, dem ÖV, oder dem eigenen Auto entstanden sein. Beim Verrechnen von Fahrtkosten gibt es verschiedene Details zu beachten. Denn die angefallenen Fahrtkosten sind nicht immer anrechenbar und müssen mehrere Anforderungen erfüllen. Zudem gilt ein Höchstbetrag der abziehbaren Ausgaben von CHF 3'000.